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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 KN 26/10   

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https://dejure.org/2011,125011
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 KN 26/10 (https://dejure.org/2011,125011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 2 KN 26/10 (https://dejure.org/2011,125011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 2 KN 26/10 (https://dejure.org/2011,125011)
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  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 KN 26/10
    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, U.v. 9. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 3/07 R - mwN).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 KN 26/10
    Dabei darf es sich allerdings nicht um einen Beruf handeln, der bereits vor der Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten aufgegeben worden ist (BSG, U.v. 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - E 57, 291; vgl. auch BSG, U.v. 22. August 1963 - 5 RKn 48/60 - E 19, 279: Eine frühere Erwerbstätigkeit ist für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausschlaggebend, wenn der Versicherte die Wartezeit für den Anspruch in der knappschaftlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt hatte, als er die betreffende, jener Versicherung unterliegende Tätigkeit - sei es freiwillig oder sei es aus zwingenden Gründen - aufgab.).
  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 KN 26/10
    Dabei darf es sich allerdings nicht um einen Beruf handeln, der bereits vor der Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten aufgegeben worden ist (BSG, U.v. 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - E 57, 291; vgl. auch BSG, U.v. 22. August 1963 - 5 RKn 48/60 - E 19, 279: Eine frühere Erwerbstätigkeit ist für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausschlaggebend, wenn der Versicherte die Wartezeit für den Anspruch in der knappschaftlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt hatte, als er die betreffende, jener Versicherung unterliegende Tätigkeit - sei es freiwillig oder sei es aus zwingenden Gründen - aufgab.).
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